Dichtheitsprüfung


Beschreibung

Ist eine Dichtheitsprüfung erforderlich, sollten Sie zunächst einmal, auf die Seriosität des Anbieters achten. Schließen sie besser keine Haustürgeschäfte ab! Falls doch, haben Sie ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Des Weiteren sollten sie darauf achten, dass es sich um einen zertifizierten Sachkundigen handelt, damit die Prüfung anerkannt wird.

Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 Gemäß DIN EN 1610 „Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und Kanälen, ist nach Abschluss der Verlegung zunächst eine Sichtprüfung durchzuführen, die folgenden Punkte umfassen sollte:

• Richtung und Höhenlage
• Verbindungen
• Beschädigung oder Deformation
• Anschlüsse
• Auskleidungen und Beschichtungen

Anschließend werden Rohrleitungen, Schächte und Inspektionsöffnungen auf Dichtheit geprüft. Nach DIN EN 1610 entweder mit Luft oder mit Wasser.
Alle Rohrenden werden verschlossen, anschließend wird das Rohr entweder mit Luft oder Wasser unter Druck gesetzt. Fällt der Druck in einer vorgeschrieben Prüfzeit nicht unter einen in der entsprechenden Norm vorgegebenen Wert, ist das Rohr Dicht.

    Weitere Informationen:

    Kommunen gehen davon aus, dass etwa 60 bis 70 Prozent der "Abwasserleitungen“ auf privaten Grundstücken undicht sind und damit den Boden, das Grund- bzw. Trinkwasser verschmutzen können.

    Im § 61 Wasserhaushaltsgesetzes soll künftig bundesweit das Prinzip der Eigenkontrolle von Abwasseranlagen festgelegt werden. Wer Abwasser in ein Gewässer oder in eine Abwasseranlage einleitet, ist verpflichtet, das Abwasser nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach Absatz 3 oder der die Abwassereinleitung zulassenden behördlichen Entscheidung durch fachkundiges Personal zu untersuchen oder durch eine geeignete Stelle untersuchen zu lassen (Selbstüberwachung).

    Auch die Gebäudeversicherer haben auf den mangelhaften Zustand der Rohrleitungen reagiert.
    Sie haben entschieden, ältere Rohre nur dann zu versichern, wenn eine Dichtheitsprüfung mit Nachweis - nicht älter als 5 Jahre - vorgelegt wird.

     

    Neubau-Eigentümer aufgepasst:

    Laut Entwässerungssatzung, VOB-C, DIN 1986 sind Abwasserleitungen auf Dichtheit zu prüfen. Achten Sie vor jeder Bauabnahme, dass Sie von der Baugesellschaft einen Dichtheitsprüfung mit Nachweis erhalten. Laut DIN EN 1610 muss eine Dichtheitsprüfung an neu verlegten Abwasserleitungen im Rahmen der Bauabnahme durchgeführt werden.

     

    Kanalprüfung steuerlich absetzen?

    Einem Urteil des Bundesfinanzhofes zufolge können die Kosten für Dichtheitsprüfungen von der Steuer abgesetzt werden.
    20 Prozent des Bruttoarbeitslohns für den beauftragten Handwerker können steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 1200 Euro kann man pro Jahr für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist aber, dass Sie den Rechnungsbetrag überweisen.